Mit Urteil vom 02.07.2013 (Az. VI ZR 351/12) entschied der BGH, dass die Umsatzsteuer für den Wiederbeschaffungswert eines PKWs, die in einem Sachverständigengutachten nach einem Unfall ermittelt worden war, nicht erstattet wird, wenn das Ersatzfahrzeug von privat gekauft wird und dabei keine Umsatzsteuer angefallen ist.
Der zentrale Satz des BGH lautete hierzu: Fällt für die Beschaffung einer gleichwertigen Ersatzsache - etwa beim Kauf von privat - keine Umsatzsteuer an, ist sie auch nicht zu ersetzen.